Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag und die im Vertrag festgelegte Anzahlung beim Vermieter eingetroffen sind. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Trifft die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist das Objekt ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig vermieten, er kann aber auch auf der Vertragserfüllung beharren.
Nebenkosten
Im vertraglichen Mietpreis sind alle Nebenkosten, für Elektrizität, Heizung, Wasser, Endreinigung und Desinfektion, sowie Bettwäsche und Badwäsche, Küchenwäsche, Tourismusabgabe etc. enthalten, es sei denn, sie werden im Mietvertrag ausdrücklich ausgewiesen.
Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter ist selber für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich. Allfällige Anreisehindernisse (wie Verkehrsüberlastungen, geschlossene Straßen usw.) liegen in seinem Verantwortungsbereich.
Sorgfältiger Gebrauch
Rückgabe des Mietobjekts
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Das Mietobjekt ist vor der Rückgabe zu reinigen. Die Küche und alle darin befindlichen Geräte sind in gereinigtem, sauberem Zustand zurückzugeben. Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart worden ist. Wird das Mietobjekt in ungereinigtem oder nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben, kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen. Annullierung und vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten: bis 42 Tage vor Anreise: Anzahlung als Bearbeitungsgebühr 41 bis 10 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises 9 bis 0 Tage vor Anreise 80 % des Mietpreises Maßgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass dem Vermieter durch die Annullierung ein kleinerer Schaden entstanden ist. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.
Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung der Vermieters ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Die Haltung von Tieren sowie Rauchen in dem Mietobjekt sind nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, den Internetzugang nur für den persönlichen Gebrauch und legale Zwecke zu verwenden. Medientauschbörsen oder das illegale Herunterladen von Daten sind ausdrücklich untersagt. Eine Weitergabe des WLAN Zugangsschlüssels an Dritte ist nicht gestattet. In jedem Fall haftet der Mieter für sich und weitere Bewohner und/oder Gäste im Falle einer Zuwiderhandlung. Dies gilt auch für später auftretende Haftungsansprüche aufgrund eines Missbrauchs.
Kontaktperson und Kontaktdaten
Als Kontaktperson in allen Fragen steht Frau Barbara Wörner zur Verfügung. Sie ist telefonisch erreichbar unter der Telefonnummer 0041 (0) 81 936 2076 oder über E-Mail service@tiptopbreil.ch
Schriftform, Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt hätten, möglichst nahekommt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.
Verhaltensweisen, die beim Zugang zum Internet zu beachten sind
Beim Zugang zum Internet sind bestimmte Vorgehensweisen unzulässig. Solche Vorgehensweisen sind unter anderem: das Einstellen von illegalen Informationen in das Internet die illegale Nutzung von Internet die Versendung von Mitteilungen, die geeignet sind, dem Empfänger eine Schädigung an seiner Arbeit oder seinem System zu verursachen Die Versendung von Kettenbriefen an Gruppen oder Einzelpersonen sowie ähnliche Nutzungen, die zur Überlastung des Internet beitragen oder anderweitig die Arbeit Dritter beeinträchtigen die Nutzung des Internet für Zwecke der politischen Agitation die Veränderung einer Computerdatei, die nicht dem Nutzer gehört der ungenehmigte Versand und Empfang urheberrechtlich geschützten Materials die wissentliche Weitergabe des Passworts sowie die Verwendung des Passworts eines Dritten ohne dessen vorherige Zustimmung zu diesen Richtlinien Die Nutzung des Internet--Zugangs für den Versand oder den Empfang von Dateien, die die Integrität des Netzes gefährden die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen auf Computern oder Netzen des Hauses oder Dritter der Versuch, Zugang zu Ressourcen, Programmen oder Daten Dritter zu erlangen der Versuch, Daten eines anderen Nutzers im Internet beschädigen oder zu vernichten, u.a. durch Upload, Veränderung, Download oder die Schaffung von Computerviren der Up- oder Download, die Speicherung oder Bereitstellung in Tauschbörsen von Musik, Filmen, Images oder Dateien mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt, ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber. Die Angabe einer falschen Identität gegenüber Dritten bei der Nutzung von Internet
Bestätigung und Einwilligung
Ich habe diese Internet- Verwendungserklärung gelesen und verpflichte mich mit der Unterzeichnung des Mietvertrags, mich an diese Grundsätze und Leitlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung zu halten. Zudem habe ich die obige Liste von Handlungen gelesen, die bei Nutzung von Internet- Ressourcen als unzulässig gelten und willige ein, solche Handlungen zu unterlassen. Ich willige ein, dass der Vermieter die Nutzung von Internet- Ressourcen ggf. überwacht, um zu gewährleisten, dass diese Bestimmungen und andere anwendbare Rechtsvorschriften eingehalten werden und ggf. die Verbindung unterbricht. Jegliche Haftung für die illegale Nutzung des WLAN, auch über die o.g. Punkte hinaus, verbleibt in jedem Fall beim Mieter, der auch für die weiteren Mieter und seine Gäste haftet. Der Haftungsanspruch erlischt nicht nach Vertragsende. Die vorstehenden Bestimmungen sind integrierender Bestandteil des Mietvertrags.
Hygienevorschriften
Grundsätzlich wird unsere Unterkunft professionell mit ökologisch unbedenklichen Reinigungsmitteln gereinigt. Aufgrund der aktuellen Lage wird die Unterkunft vor Ankunft der Gäste mit einem handelsüblichen Desinfektionsmittel desinfiziert. Zur Verwendung durch die Gäste stellen wir ein Desinfektionsspray zusätzlich zur Verfügung.